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(SKN) (Art 68 TSchV)

Ausbildungspflicht für Hundehalter

Sie möchten einen Hund?

Vor dem Kauf eines Hundes müssen Sie einen mindestens 4-stündigen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie zudem im ersten Jahr ein praktisches Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dieser Kurs dauert mindestens 4 Einheiten zu je max. 60 Minuten. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.
Wenn Sie bereits vor dem Kauf eines neuen Hundes Hundehalter oder Hundehalterin waren, müssen sie nur noch das praktische Training absolvieren.
(Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen BVET)

Ausbildungsanforderungen für Hundehalter

Die Eidgenössische Tierschutzverordnung (TSchV) ist am 1. September 2008 in Kraft getreten und schreibt für Ersthundehalterinnen und -halter (Personen, die nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben) eine theoretische Ausbildung im Umfang von mindestens 4 Stunden vor, bevor der Hund angeschafft wird.
Die praktische Ausbildung umfasst für alle neu erworbenen Hunde mindestens 4 Einheiten von einer Stunde Dauer.  Diese müssen mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes absolviert werden. 
Zur Bestätigung dieser Ausbildungen werden sowohl für den theoretischen wie für den praktischen Teil Sachkundenachweise (SKN) ausgestellt. Dazu berechtigt sind nur Hundetrainer, welche über die dazu vom Bundesamt für Veterinärwesen ausgestellte Berechtigung verfügen. 

Nach der Anschaffung des Hundes:
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, wenn sie übernommen werden und umgehend in der Heimtierdatenbank ANIS registriert werden. Die Kennzeichnung und Registrierung erfolgt durch einen praktizierenden Tierarzt resp. Tierärztin Ihrer Wahl. Die Registrierung hat innerhalb 10 Tagen nach der Übernahme des Hundes zu erfolgen.
Ebenso müssen Hunde bei den Behörden der Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.
Wer einen Hund, egal welcher Grösse und welcher Rasse, neu erwirbt, muss innerhalb eines Jahres einen Kurs über eine anerkannte Hundeerziehung besuchen, der mit dem praktischen Sachkundenachweis (SKN) bestätigt werden muss. Auch dieser Sachkundenachweis kann nur von Hundetrainern ausgestellt werden, welche vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannt und berechtigt sind.


Vorschriften zur Hundehaltung im Thurgau

 Vor der Anschaffung eines Hundes:

Ersthundehalter (Personen, die noch nie nachweislich einen Hund gehalten haben) müssen vor der Anschaffung eines Hundes einen theoretischen Sachkundenachweis (SKN) von einem zur Ausstellung eines solchen Nachweises berechtigten Hundetrainer vorlegen.

Die Liste der offiziell anerkannten SKN-Hundetrainer finden sich auf der Homepage des BVET: http://bvet.bytix.com/plus/trainer

 Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben. Das Risiko ist in der Regel in der üblichen Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung über den Deckungsumfang.

Der Besuch weiterer Erziehungskurse und Trainings wird empfohlen.